Schwangerschaftsvorsorge

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Mutterschaftsvorsorgerichtlinien:

– Frauenärztliche Untersuchung wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

– Die folgenden Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt

– Blutdruckmessung

– Urinuntersuchung

– Gewichtskontrolle

– Hämoglobinbestimmung

– Blutuntersuchungen

– Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors sowie die Durchführung des Antikörpersachtestes.

– Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung.

Ultraschall Untersuchungen: 1. Screening: 09 – 12. SSW

2. Screening: 19 – 22. SSW

3. Screening: 29 – 32. SSW

Erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen:

• Zusätzlicher Ultraschall: neben mehr Sicherheit auch eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine    intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

• 3D/4D – Ultraschall

• Dopplersonographie zwischen 19 -26 SSW: durch eine spezielle Ultraschall – Dopplermethode wird die Durchblutung von bestimmten mütterlichen Gefäßen gemessen. Wenn diese Messung bleibende Auffälligkeiten zeigt, ist in bis zu 70% der Fälle mit Komplikationen im weiteren Schwangerschaftsverlauf zu rechnen.